ENERGIEAUSWEIS
Seit 2008 müssen Hausbesitzer bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie den Energieausweis vorlegen.
Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert eine Energiesparberatung für Wohngebäude durch eingetragene Energieberater.